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Erfüllung aller Auflagen 28.05.2018 15:24:40

Streit um Airbus-Subventionen: USA behalten sich Vergeltungszölle vor

Streit um Airbus-Subventionen: USA behalten sich Vergeltungszölle vor

Allerdings stimmten die USA am Montag in Genf mit diesen EU-Angaben im WTO-Streitschlichtungsausschuss nicht überein, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Das EU-Dokument enthalte vage Erklärungen. Dennoch wollten die USA das Problem im beiderseitigen Einverständnis lösen. Sollte das nicht fruchten, behielten sich die Vereinigten Staaten Vergeltungsmaßnahmen vor.

Der Streit begann vor 14 Jahren mit einer US-Klage gegen Anschubfinanzierungen europäischer Regierungen bei Airbus. Er ging durch alle WTO-Instanzen. Mitte Mai bestätigte das Schiedsgericht in letzter Berufungsinstanz, dass die EU trotz eines WTO-Urteils 2011 weiter illegale Subventionen für Airbus aufrecht erhalten hatte. Nach den WTO-Regeln können die USA damit Sanktionen verhängen, um Verluste auszugleichen. Boeing sprach von Milliardenbeträgen. Die Höhe legt ein WTO-Schiedsrichter fest.

Parallel läuft eine WTO-Klage der EU gegen die USA, bei der es um illegale Steuervergünstigungen für den US-Flugzeugbauer Boeing geht. Das Urteil in letzter Instanz könnte noch in diesem Jahr fallen. Die Europäer rechnen mit einem Sieg und glauben, dass ihnen dann deutlich höhere Vergeltungsmaßnahmen zustehen als den USA im Airbus-Fall. Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf./oe/DP/nas

GENF (dpa-AFX)

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Bildquelle: Maxene Huiyu / Shutterstock.com,Naiyyer / Shutterstock.com,Boeing

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